Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
und Rückgabebelehrung für Verbraucher nach BGB §356 Abs. 1
ELIA Tuning & Design

Stand 2023

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma ELIA Tuning & Design (im Folgenden: Verkäuferin) und dem Besteller (im Folgenden: Käufer) gelten die folgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen ausschließlich.
  2. Abweichende Geschäfts- und Lieferbedingungen des Käufers sind unverbindlich, es sei denn, die Verkäuferin hat diese ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  3. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn die Verkäuferin diese schriftlich bestätigt hat.
  4. Verbraucher im Sinne der Geschäfts- und Lieferbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche und selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäfts- und Lieferbedingungen sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der folgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsanpassung

  1. Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Die schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Verkäuferin die Bestellung bestätigt oder mit ihrer Ausführung begonnen hat.

§ 3 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

ELIA Tuning &Design
Geschäftsführerin Nicole Stötzer-Stadel
Seckendorfer Hauptstr. 22

90556 Cadolzburg

Telefon 09103 6159053

info@eliatuning.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


 

  1. Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

    ELIA Tuning & Design
    Geschäftsführerin Nicole Stötzer-Stadel
    Seckendorfer Hauptstr. 22
    90556 Cdaolzburg
    Telefon: 09103 6159053
    info@eliatuning.de

    zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 4 Lieferung

  1. Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wird ausdrücklich vereinbart.
  2. Teillieferungen sind zulässig und können sofort in Rechnung gestellt werden.
  3. Überschreitungen verbindlicher Liefertermine bzw. vereinbarter Lieferfristen um max. 2 Wochen ist zulässig, sofern dem Kunden zumutbar.
  4. In Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Umstände z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
    Bei länger als 3 Monaten andauernder Lieferverzögerung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.Schadenersatzansprüche kann der Käufer aus den oben genannten Umständen nicht herleiten.Die Verkäuferin ist jedoch verpflichtet, den Kunden über Verzögerungen unverzüglich zu unterrichten, soweit möglich und zumutbar.

§ 5 Gefahrübergang / Abnahme

  1. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware über, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder eine sonstige mit der Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Firma.Bei Verbrauchern geht die Gefahr auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware über.Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
  2. Kommt der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, kann die Verkäuferin nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen berechtigten Grund für die unterbliebene Abnahme nach.Verlangt die Verkäuferin Schadenersatz, so beträgt dieser 20 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Schaden ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Verkäuferin einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

§ 6 Preis / Versandkosten / Zahlungsbedingungen

  1. Preisangaben sind freibleibend. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
  2. Die Preisangaben verstehen sich grundsätzlich in EURO und sind gegenüber Verbrauchern inkl. 19% MwSt angegeben. Angebote an Unternehmern sind Nettopreise zzgl. 19% MwSt. Es wird pro Sendung ein Verpackungs- und Versandanteil von derzeit 10,90 € brutto bei Unternehmen und Verbrauchern berechnet. Sollten bei einer Sendung zusätzliche Kosten durch Empfindlichkeit bzw. Sperrigkeit der Ware anfallen, werden diese zusätzlichen Kosten zum pauschalen Verpackungs- und Versandanteil berechnet. Bei einem Warenwert unter 35 € wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 5 € erhoben. Mehrkosten, die aufgrund einer vom Käufer gewünschten Versendung auf dem Expressweg oder ins Ausland entstehen, sind vom Käufer zu tragen.
  3. Bei einer vereinbarten oder von der Verkäuferin nicht zu vertretenden Lieferfrist von länger als 4 Monaten ist die Verkäuferin zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich die Einkaufspreise, Bearbeitungs- oder Transportkosten erhöht haben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.
  4. Ein Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen gegen Rechnungen verschickt, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Ansonsten hat die Zahlung ohne jeden Abzug in bar, mit Bankscheck oder bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder spätestens innerhalb 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
  5. Bei Zahlungsverzug werden gegenüber dem Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5 % und gegenüber dem Unternehmer in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt, ist die Verkäuferin unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus Eigentumsvorbehalt geltend zu machen
  6. Dem Käufer steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin anerkannt sind.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung - sowie aller Nebenforderungen (insbesondere Kosten und Zinsen) bleibt die Ware Eigentum der Verkäuferin. Ist der Kunde Unternehmer, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller bei Vertragsschluss offenen Forderungen der Verkäuferin gegen den Kunden deren Eigentum.
  2. So lange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zum Nachteil der Verkäuferin, Veräußerung, Versendung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Verkäuferin unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten.Er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf die Verkäuferin zu übertragen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Verkäuferin die Versicherung auf ihre Kosten abschließen und den Kunden mit den Kosten belasten.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten und die Ware vom Kunden heraus verlangen sowie diese nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den vertraglich vereinbarten Preis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Dem Herausgabeanspruch der Verkäuferin hat der Kunde unverzüglich nachzukommen, es sei denn, ihm steht durch den Vertrag ein begründetes Zurückbehaltungsrecht zu. Auf Verlangen des Kunden kann auf seine Kosten ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der den Wert des zurückgenommenen Vertragsgegenstandes ermittelt. Zu diesem in Ansatz gebrachten Wert ist die Verkäuferin verpflichtet, eine Verrechnung auf die Ware vorzunehmen. Alle Kosten der Rücknahme und auch der Verwertung der Ware trägt ausschließlich der Kunde. Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sollten von einer Vertragspartei höhere oder niedrigere Kosten nachgewiesen werden, gelten diese. Auch die Kosten werden vom Erlös der Veräußerung des Vertragsgegenstandes in Abzug gebracht. Werden gelieferte Gegenstände vor vollständiger Bezahlung vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist der Verkäuferin dies unverzüglich schriftliche mitzuteilen. Bei Zugriff Dritter insbesondere im Falle der Pfändung hat der Kunde den Dritten sofort auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Jede Änderung der Anschrift des Kunden während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist von ihm unverzüglich mitzuteilen.
    Alle durch die Geltendmachung des Eigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 8 Gewährleistung

  1. Unternehmer
    Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anschreiben, Abbildungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt für sämtliche Leistungen 12 Monate ab Aus- oder Ablieferung.Offensichtliche Fehler sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Leistung gegenüber der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen.Bei Fristüberschreitung erlischt der Gewährleistungsanspruch. Nach Feststellung eines Fehlers ist der Verkäuferin unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unternehmer haben zu beweisen, dass der Mangel vorlag und von Ihnen rechtzeitig festgestellt und angezeigt wurde.

    Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Verkäuferin durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung. Für gewährleistungshalber ausgetauschte Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen Vertragsgegenstandes Gewähr geleistet.

    Im Fall von leicht fahrlässiger und nicht in einem Sachmangel bestehender Pflichtverletzung der Verkäuferin sowie bei geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung sind Rücktritt und Ersatzlieferung ausgeschlossen, sofern nicht Arglist vorliegt.

    Setzt der Unternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 20 Tage sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen 14 weiterer Tage zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Neben Rücktritt kann Schadenersatz wegen eines Sachmangels nicht gefordert werden. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf den Unterschied zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, es liegt Arglist vor.

    Bei Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann anstelle der Leistung nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn dem Auftraggeber ein Schaden erstanden ist, der den Leistungspreis um 10 % übersteigt, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist der Verkäuferin vor.

    Die Beseitigung von Mängeln kann verweigert werden, wenn der Unternehmer eigenen wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt, oder wenn er außerstande ist, nach Mängelbeseitigung zu zahlen. Letzteres wird widerlegbar vermutet, wenn hinsichtlich desselben oder eines anderen Geschäfts der Vertragspartner mit mehr als 5.000 EUR nach mindestens 2 Mahnungen im Zahlungsverzug ist. Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien sind nur in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.

    Die Verkäuferin ist zu 2 Nachbesserungsversuchen berechtigt. Kann der Fehler nicht beseitigt werden, kann Wandlung oder Minderung verlangt werden. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
     
  2. Verbraucher
    Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anschreiben, Abbildungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anzeige. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, erlöschen die Gewährleistungs- und Nacherfüllungsansprüche 2 Monate nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher, es sei denn, es liegt Arglist vor. Den Verbraucher trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurde er durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Vertragsschluss veranlasst, trifft ihn die Beweislast auch für diese Ursache. Die Gewährleistungsfrist beträgt, rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt, im Falle neuer Sachen 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, im Fall gebrauchter Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Der Verbraucher kann bei Waren im Wert von unter 100,-- EUR zunächst nur Ersatzlieferung fordern. Bei Sachen von höherem Wert, steht der Verkäuferin binnen angemessener Frist von 20 Werktagen zunächst ein Nacherfüllungsversuch zu. Ist der Verkäuferin die Nacherfüllung wirtschaftlich unzumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher nach Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Vertragsrückabwicklung (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Setzt der Verbraucher eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 2 Wochen sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen 2 weiteren Wochenzuerklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Unterbleibt die fristgemäße Erklärung, erlischt sein Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen eines Sachmangels. Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vor oder es handelt sich um einen Personenschaden.

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Verkäuferin auf den nach der Art der Ware oder sonstigen Leistung für einen Ordentlichen Kaufmann vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet die Verkäuferin bei leicht fahrlässiger und nicht arglistiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und wegen eines Personenschadens.

§ 10 Pflichten des Käufers

  1. Soweit der Käufer die von der Verkäuferin gelieferten Teile in ein Kraftfahrzeug einbaut oder einbauen lässt, ist er dafür verantwortlich, dassalle geltenden technischen und rechtlichen Vorschriften beachtet und notwendige Genehmigungen eingeholt werden.
  2. Soweit die Verkäuferin ihrer Lieferung ein TÜV-Gutachten beifügt, hat der Kunde lediglich Anspruch auf Eintragung der Änderung im Kraftfahrzeugbrief bei der Überwachungsstelle, die das Gutachten erstellt hat.

§ 11 Datenschutz

  1. Der Verkäufer erklärt sein Einverständnis, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten durch die Verkäuferin gespeichert und im Rahmen der Geschäftsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden.
  2. Die Verkäuferin sichert zu, die Daten vertraulich zu behandeln.

§ 12 Schlußbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Leistungen aus der Geschäftsbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Betriebes der Verkäuferin.
  3. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
  4. Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
    Link zur OS-Plattform der EU-Kommission: EU Online-Streitbeilegungsplattform
    Unsere E-Mailadresse lautet: info@eliatuning.de

 

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